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Sa. 26. Mai 2012

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Beratungsstellenleiter(in) in einem Lohnsteuerhilfe, Lohnsteuerhilfeverein Berlin

3 freie Stellen / Freie Mitarbeit / Berlin / unbegrenzt / sofort
Stellenangebot: AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Unser Unternehmen
Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. wurde im Jahr 2010 gegründet. Das Tätigkeitsfeld des Vereins ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Zweck des Lohnsteuerhilfevereins ist es, seinen Mitgliedern in allen steuerlichen Angelegenheiten Hilfe zu leisten unter Beachtung der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
 
Ihre Aufgaben
Der AKZENT Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. wurde im Jahr 2010 in Berlin gegründet und ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Wir beraten Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der Mitgliedschaft entsprechend der uns erteilten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Mitglieder werden von uns ganzjährig umfangreich betreut und kompetent beraten.

Zum weiteren Ausbau unseres Beratungsstellennetzes für Berlin/Brandenburg suchen wir Beratungsstellenleiter/innen.
 
Unsere Anforderungen
» Voraussetzungen, die Sie erfüllen sollten
Als Beratungsstellenleiter(in) erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 23 Abs. 3 StBerG sofort, wenn Sie Steuerberater(in) sind.

Des Weiteren sind Sie geeignet, wenn Sie mindestens 36 Monate (3 Jahre) mit jeweils 16 Wochenstunden auf dem Fachgebiet des Einkommensteuerrechts als
- Buchführungshelfer(in),
- Steuerfachwirt(in),
- Steuerfachassistent(in) und -fachgehilfe(in),
- ehemalige(r) Finanzbeamte(r),
- Bilanzbuchhalter(in),
- Steuersachbearbeiter(in) oder sogar
- Beratungsstellenleiter(in) in einem Lohnsteuerhilfeverein haupt- oder nebenberuflich
tätig waren.

» Die anzustrebende Zielsetzung
Der/Die Beratungsstellenleiter(in) muss und soll das Ziel verfolgen, eine eigene Beratungsstelle aufzubauen und diese eigenverantwortlich im Sinne des Vereins zu führen. Das unternehmerische Denken und das Talent Mitglieder verantwortungsvoll zu beraten und sich an den Leitlinien des StBerG zu halten, setzen wir voraus. Die Tätigkeit kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich in Form der Selbständigkeit ausgeübt werden. Die Zeit zur Betreuung und Beratung der Mitglieder kann frei eingeteilt werden. Ehrlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und Teamfähigkeit stehen hierbei an oberster Stelle.

» Offerte des Lohnsteuerhilfevereins
- Anmeldung als Beratungsstellenleiter(in) gemäß § 23 StBerG ggf. Anmeldung als Mitarbeiter(in) einer Beratungsstelle,
- Verantwortungsübernahme gegenüber der Aufsichtsbehörde
- kostenlose
- Fort- und Weiterbildungen im Steuerrecht, sowie monatliche Steuerfachinformationen,
- Bereitstellung eines Beratungsstellenleiterschildes, Beratungsstellenleiterstempels, Briefpapier und Visitenkarten,
- Unterstützung
- bei einer hauptberuflichen Existenzgründung,
- beim Umgang mit dem Einkommensteuergesetz,
- beim Auf- und Ausbau der Beratungsstelle,
- bei steuerrechtlichen Problemlösungen,
- Regulierung von Beratungsfehlern durch die Vermögensschaden-Haftpflicht,
- professionelle Werbung (Internet, Anzeigenschaltung, Flyer, Wurfzettel, u. a.).

» Eine Vergütung, mit der Sie rechnen können
Der/Die Beratungsstellenleiter(in) erhält eine Vergütung in Höhe von mind. 75 Prozent der Mitgliedsbeiträge. Die Vergütungsverordnung für Beratungsstellenleiter/innen ist stufenweise angepasst. Die entstehenden Aufnahmebeiträge werden zur Administration der Mitglieder vom Verein eingesetzt. Die erzielten Umsätze werden vom Verein gegenüber dem Beratungsstellenleiter zeitnah abgerechnet. Ein Anspruch auf Vergütung besteht bereits bei der Beratung des Mitgliedes, allerdings erst nach einem positiven Zahlungseingang des Jahresbeitrages vom Mitglied.

» Ihre Bewerbung, auf die wir uns freuen
Inhalt Ihrer Bewerbung sollte sein:
Lebenslauf,
Berufsabschluss,
evtl. Arbeitszeugnisse,
evtl. Fachkenntnisse und Qualifikationen
und ggf. Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate.

Richten Sie bitte Ihre Bewerbung an den Vorstand des Vereins und senden diese per Mail oder per Post zu. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und würden Sie bei Eignung gerne persönlich kennen lernen. Natürlich behandeln wir Ihre eingehende Bewerbung streng vertraulich unter Beachtung des Datenschutzes und Ihrer Persönlichkeit.

Wir freuen uns auf SIE und IHRE BEWERBUNG.
Erforderliche Schulbildung: Mittlere Reife / Mittlerer Bildungsabschluss
 
 
AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Herr Maik Heine
Schönhauser Allee 64
10437 Berlin

Bewerbung:
Kontaktaufnahme: Telefonisch oder per E-Mail
Tel.: +49.(0)30.54714635
E-Mail: bewerbung@akzent-lohnsteuerhilfeverein.de
Logo AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Dieses Stellenangebot wurde von Herrn Maik Heine (AKZENT Lohnsteuerhilfeverein e.V.) direkt auf backinjob.de veröffentlicht.
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