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z.B. Bürokaufmann, Tischler ...
Do. 20. Juni 2013

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Minijob - Hinterbliebenenrenten

Für Witwen, Witwer oder Waisen, die Rente beziehen, und Personen, die z.B. Erziehungsrente erhalten, ergibt ein Minijob normalerweise keine Probleme, wenn das Arbeitsentgelt dessen 400€ monatlich nicht überschreitet. Einkünfte unterhalb dieser Grenze sind anrechnungsfrei.

 
 
 
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