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Mo. 20. Mai 2013

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Minijob Informationen

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Minijob in Privathaushalten

Hierbei handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Betreuung von Kranken, Kindern oder pflegebedürftigen und alten Menschen, Gartenarbeiten, Putzen oder Kochen, die eigentlich Familienmitglieder ausüben.
Auch hier gilt auch die 400-Euro-Regelung für Minijobber, die im privaten Bereich als Haushaltshilfe tätig sind. Der Arbeitgeber zahlt normalerweise 13,7 % pauschale Abgaben, davon jeweils 5% des Arbeitsentgelts an die Renten- und Krankenversicherung, 2% einheitliche Pauschalsteuer und 0,1 % Umlagen zur Arbeitgeberversicherung.
Im Auftrag der kommunalen Unfallversicherungsträger werden seit dem 1.1.2006 1,6% des Arbeitsentgelts als Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung von der Minijob-Zentrale eingezogen.

Das Haushaltsscheckverfahren ermöglicht eine einfache und bequeme Anmeldung; Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge, die anschließend via Einzugsermächtigung zweimal jährlich vom Konto des Arbeitgebers abgebucht werden.

 

 
 
 
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