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So. 26. Mai 2013

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Minijob Informationen

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Minijob - Ruhestandsbeamte

Wenn Ruhestandsbeamte vor einer Altersgrenze von 65 Lebensjahren frühzeitig in den Ruhestand treten, beispielsweise wegen Dienstunfähigkeit (Unfall ausgeschlossen), dann gilt für einen leistungsunschädlichen Nebenverdienst einer Beschäftigung eine bestimmte Höchstgrenze. Ein Arbeitsentgelt aus einem Minijob von bis zu 400€ kann in bestimmten Fällen möglicherweise zu Probleme führen, da das Ruhegehalt aus individuellen Merkmalen jedes einzelnen Beamten berechnet wird.  Zu diesen Merkmalen gehören:

  1. die zurückgelegte Dienstzeit (Dienstaltersstufe)
  2. die Höhe des individuellen Hinzuverdienstes
  3. die Einstufung (Besoldungsgruppe)
  4. der Ruhegehaltssatz
Es ist daher empfehlenswert bei Empfang des Ruhegehalts vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Kombination mit einem Minijob, vor der Aufnahme der Beschäftigung die Dienststelle, bzw. den Dienstherrn, die, bzw. der die Versorgung festgestellt hat, zu kontaktieren.
 
 
 
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