Wenn Im Arbeitsvertrag die Vereinbarung getroffen wurde, dann haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei Erhalt von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, und Überschreitung der 400€-Grenze, kann die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden.
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