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z.B. Bürokaufmann, Tischler ...
Mi. 19. Juni 2013

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Minijob Informationen

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Minijob Vorteile

Die Höchstgrenze von 400€ monatlich bei regelmäßigem Verdienst darf im Minijob nicht überschritten werden. Dafür zahlen Minijobber normalerweise allerdings keine Abgaben, sondern erhalten Ihren Bruttoverdienst ohne Abzug, bei Erreichen der Höchstgrenze also die gesamten 400 Euro.

Ein Minijob kann bei einer gleichzeitigen versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ohne Versicherung ausgeübt werden.

 

 
 
 
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