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Das Arbeitszeugnis

> Übersicht: Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis Formulierungen – Arbeitszeugniscodes

Die meisten Arbeitszeugnisse, das haben empirische Untersuchungen ergeben, enthalten eine „Endbeurteilung“ der Leistung. Viele Arbeitgeber verwenden dazu bestimmte Redewendungen und Floskeln, die man zusammenfassend als „Zeugnis-Code“ (verschlüsselte Leistungsbewertungen) bezeichnet. Es handelt sich um Formulierungen, die sich an den Schulnoten orientieren, aber sehr viel positiver klingen:

  • Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
  • Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit oder zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne stets)
  • Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit
  • Mangelhaft = hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden

Es haben sich inzwischen auch andere Standardformulierungen eingebürgert:

  • Sehr gut = hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in besonderer Weise entsprochen oder ihre Leistungen haben unsere besondere Anerkennung gefunden
  • Gut = mit den Arbeitsergebnissen waren wir stets vollauf zufrieden
  • Befriedigend = hat unseren Erwartungen voll entsprochen
  • Ausreichend = er hat unseren Erwartungen entsprochen
  • Mangelhaft = sie hat im Großen und Ganzen unsere Erwartungen erfüllt

Die Codes im Arbeitszeugnis
Die meisten Zeugnisse enthalten eine Gesamtbeurteilung nach obigem Code. Es gibt auch Firmen, die eine solche Beurteilung in einer offenen Sprache formulieren: Sehr gut – gut – befriedigend. Häusermann und List (siehe Literatur) plädieren für eine offene, nicht codierte Sprache. Häusermann empfiehlt, in die Zeugnisse diesen Text zu schreiben: „Die Firma XYZ bekennt sich zu Abfassung uncodierter, transparenter Zeugnisaussagen.“
Manche Autoren (Weuster, Knobbe, Bakker) gehen davon aus, dass es eine eigenständige, verschlüsselte Zeugnissprache gebe, die angeblich viele Zeugnisaussteller kennen und verwenden. Zu dieser verklausulierten Sprache gehören auch bestimmte Techniken der „Formulierungskunst“, wie beispielsweise die Reihenfolge- und die Negationstechnik. Wenn etwa bei der sogenannten Reihenfolgetechnik bei der Beurteilung des Sozialverhaltens in der Aufzählung Vorgesetzter, Kollegen, Mitarbeiter, Kunden der Vorgesetzte nicht zuerst genannt, wird, ist es kein gutes Zeugnis (Das ist schon deshalb problematisch, weil eigentlich der Kunde zuerst kommt). Bei der Negationstechnik, so Weuster, enthält die Formulierung eine verschlüsselte Botschaft. Ein „nicht unbedeutender Umsatz“ heißt: „auch nicht bedeutend“ oder ein „tadelloses Verhalten“ bedeutet, dass es nicht lobenswert sei.
Solch verschlüsselte Formulierungen kommen in der Praxis gelegentlich zwar vor, sind aber seit 2003 durch das gesetzliche Klarheits-Gebot nicht mehr zulässig.

Die „Geheimsprache“ der Arbeitszeugnisse

  1. „Frau Elson erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
  2. Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden.

Heißt übersetzt: Die Leistungen waren sehr gut.

  1. „Frau Elson erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
  2. „Frau Elson erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.“

Heißt übersetzt: Die Leistungen waren gut.

  1. „Frau Elson erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“
  2. „Mit der Arbeit von Frau Elson waren wir stets zufrieden.“

Heißt übersetzt: Die Leistungen waren befriedigend.

  1. „Frau Elson erfüllte ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“
  2. „Mit der Arbeit von Frau Elson im Bereich Marketing waren wir zufrieden.“

Heißt übersetzt: Die Leistungen waren ausreichend.

  1. „Frau Elson war stets bemüht ihre Aufgaben zu erledigen.“

Heißt übersetzt: Die Leistungen waren mangelhaft.