Einwanderungsvisum:
Einwanderer aus allen Ländern rund um den Globus hoffen jedes Jahr auf ein Dauervisum für das beliebte Neuseeland. Doch nur wenigen wird dieses gewährt und meistens handelt es sich dabei um sehr hochqualifizierte Fachkräfte. Die Einwanderer, die zu der „skilled migrant category“ gehören, erfüllen verschiedene Anforderungen, die in einem Punktesystem ermittelt werden. Nur wer besonders gut bei diesem Punktesystem abschließt, kann auf ein Langzeitvisum hoffen. Die Herkunft der Bewerber spielt dabei keine Rolle, wohl aber berufliche Aspekte. Das Punktesystem geht nach folgenden Kategorien:
- Handelt es sich bei ihm um eine besonders gefragte Berufsgruppe?
- Hat der Bewerber schon mal in Kanada gelebt, gearbeitet oder studiert?
- Wie alt ist der Bewerber? (bestenfalls: 20-29 und maximal 55)
- Hat der Bewerber ein Arbeitsangebot in Neuseeland bekommen?
- Sind die Sprachkenntnisse in Englisch gut bzw. sehr gut (Nachweis durch Test)?
- Hat der Bewerber Verwandtschaft in Neuseeland?
- Ist der Bewerber bereit allen Regionen des Landes, auch die weniger beliebten zu arbeiten/wohnen?
- Arbeitet der Partner bereits in Neuseeland?
Selbständige können auch ohne in dem Punktesystem gut abzuschneiden ein Visum bekommen, sofern sie reichlich Startkapital besitzen und qualifiziert sind.
Wer in dem Punktesystem nicht gut abschneidet kann aber aufgrund von eigenem Vermögen
(mind. NS$ 1.000 000) oder aufgrund anderer finanzieller Förderung, z.B. durch Familie oder
einer Organisation, ein Dauervisum erhalten.
Befristete Visa:
Es gibt viele unterschiedliche befristete Visa, die man auch viel einfacher bekommen kann, als ein Langzeitvisum. Das Touristenvisa gilt zwischen 3 und 9 Monaten in einem Zeitraum von 18 Monaten. Es ist aber nicht gestatten währenddessen zu arbeiten. Wenn man in Neuseeland eine Zeit lang studieren möchte, muss man nachweisen, dass man einen Studienplatz bekommen hat und finanzielle Unterstützung von den Eltern oder einer Institution erhält.
Nähere Infos unter: www.nz-education.com/german/visa.htm. Außerdem gibt es noch das Working-Holiday-Visum, eine Art Arbeitserlaubnis begrenzt auf ein Jahr für junge Leute zwischen 18 und 30. Nach spätestens 3 Monaten muss aber der Arbeitgeber gewechselt werden. Um dieses Visum zu bekommen muss man nachweisen, dass man genug Geld für den Rückflug hat und im Falle einer Arbeitslosigkeit sich selbst finanzieren kann. Jedes Jahr werden 1000 dieser Visa ausgestellt, aber jeder hat nur einmal Anspruch darauf. Das Bewerbungsformular gibt es auf der Seite:
http://www.immigration.govt.nz/forms/.
Das längste befristete Visum (Work-Visum) gilt für drei Jahre und kann sogar noch verlängert werden. Während dieser Zeit kann sich der Arbeitnehmer um eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben. Doch um den permanent residence status zu erhalten muss man meistens eine sehr hoch qualifizierte Fachkraft sein und zudem ist der Arbeitgeber gezwungen nachzuweisen, dass er die Stelle nicht mit einem Neuseeländer besetzen kann. Eine Alternative bieten in Neuseeland ansässige deutsche Unternehmen, denn diesen ist es gestattet Arbeitskräfte aus der Heimat mitzubringen. Alle Visa können bei der neuseeländischen Botschaft beantragt werden:
Neuseeländische Botschaft in Berlin
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Tel: (+49 30) 20621-0
Fax: (+49 30) 20621-114
Visa Abteilung: (+49 30) 20621-21
e-mail: nzembassy.berlin@t-online.de
Internet: http://www.nzembassy.com/germany
Genauere Infos zu den einzelnen Visaarten gibt es bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde http://www.immigration.govt.nz oder unter http://www.immigration.de. |