Visa um länger als drei Monate in Spanien zu bleiben und zu arbeiten sind für EU-Bürger seit 2003 nicht mehr erforderlich. Ein Personalausweis oder Reisepass ist aber notwendig. Gleiches gilt auch für Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige aus den Ländern Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein.
Jeder EU-Bürger hat Anspruch auf eine „Tarjeta de Residencia“, die man beim Ausländerbüro bekommt. Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten können dank dieser Karte einfacher und sogar günstiger abgewickelt werden. Für die Beantragung der Karte braucht man einen Personalausweis bzw. Reisepass und drei Passbilder. Ein Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis ist ebenfalls manchmal erforderlich, außerdem muss man einen Arbeitsvertrag vorlegen, wenn man nicht selbstständig ist.
Aber auch Selbstständige müssen nachweisen, dass sie den Beruf in Spanien ausüben dürfen und alle Voraussetzungen erfüllen.
Die „Tarjeta de Residencia“ ist 5 Jahre lang gültig und muss dann verlängert werden.
Eine weitere Formalität muss ebenfalls bei Arbeitsbeginn erledigt werden. Die Beantragung einer NIE- oder NIF-Nummer braucht man für offizielle Vorgänge wie Steuererklärung oder eine Bankkontoeröffnung. Sie ist eine Ausweisnummer in Spanien und wird ebenfalls beim Ausländerbüro beantragt. Die ganzen Büros sind auf der Seite des Innenministeriums (Ministerio del Interior) zu finden:
www.mir.es/extranje/extdonde.htm
Nicht EU-Bürger
Für nicht EU-Bürger ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die dann auch gleichzeitig die Aufenthaltsgenehmigung ist. Nicht EU-Bürger müssen außerdem ein Visum beantragen, das sie beim spanischen Konsulat in ihrem Land bekommen können. Die Arbeitserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr und für einen bestimmten Arbeitgeber. Es ist aber möglich, sie zu verlängern.
Wichtig ist, dass sich der Arbeitnehmer direkt nach der Ankunft im Gastland bei der Meldebehörde meldet. Die Aufenthaltsgenehmigung endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Abhängig von der Staatsangehörigkeit sind die Bestimmungen für Visa und die Einreise. Die spanische Botschaft hat dazu weiter Informationen. |