|
|
Berufsbeschreibung Gestalter/in - Handwerk |
|
|
| zurück |
|
Tätigkeiten als Gestalter/in - Handwerk |
|
Gestalter/innen im Handwerk arbeiten in unterschiedlichen Handwerken und widmen sich dort der kreativen Ausgestaltung unterschiedlicher Erzeugnisse. Sie verfügen über ausgeprägte schöpferische Fähigkeiten und legen besonderes Augenmerk auf die Formgebung ihrer Produkte.
Gestalter/innen im Handwerk arbeiten in nahezu allen Wirtschaftszweigen des Handwerks, z.B. bei Raumausstattern sowie in Friseur-, Glaser-, Tischler-, Fotografen- oder Ziseleur- und Goldschmiedehandwerksbetrieben. Ebenso können sie bei Herstellern von Holz- oder Korbwaren, in handwerklichen Schneidereien oder Schuhmacherwerkstätten tätig sein. |
| |
Die Ausbildung als Gestalter/in - Handwerk |
|
Gestalter/innen im Handwerk kümmern sich um die kreative Ausgestaltung ihrer Produkte. Dabei übernehmen sie die Angebotsausarbeitung und -erfüllung. So fertigen sie beispielsweise zu Beginn des Auftrags Skizzen an, um den Kunden eine klare Vorstellung des fertigen Produkts vermitteln und ggf. Änderungen schnell einarbeiten zu können.
Wenn sie neue Produkte entwickeln oder vorhandene Produkte weiterentwickeln, berücksichtigen sie aktuelle Modeströmungen und den jeweiligen Publikumsgeschmack. Zudem bringen sie ihre handwerklich-technischen Kenntnisse ein, zum Beispiel als Glaser/in, Goldschmied/in, Korbmacher/in, Flechtwerkgestalter/in, Tischler/in oder Ziseleur/in. Sie leiten Mitarbeiter/innen an, die im Produktionsprozess die Entwürfe umsetzen. In der Betriebsorganisation nehmen sie Führungsaufgaben wahr. Hierzu gehören neben der Mitarbeiterführung die Arbeitsvorbereitung und das Marketing sowie Vertrieb/Verkauf, Kundenservice und -beratung. |
| |
Vorraussetzungen für Gestalter/in - Handwerk |
|
| Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind eine Gesellenprüfung in einem gestaltenden Handwerk und eine mindestens zweijährige fachbezogene Tätigkeit oder eine Meisterprüfung in einem gestaltenden Handwerk. |
|
|
|
|