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Berufsbeschreibung Druck-Fachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)


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Der Beruf als Druck-Fachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)

 

Die Ausbildung als Druck-Fachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Druck-Fachwerker/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.

Hinweis: Die Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung als Druck-Fachwerker/in. Sie ist beispielhaft und steht auch für die Ausbildung als:
• Druckverarbeiter-Fachwerker/in (RB 1630-80)

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung erfolgen: Die Grundausbildung (1 Jahr) endet dann mit der Abschlussprüfung zum/zur Papier-Druck-Werker/in. Die Abschlüsse Druck-Fachwerker/in bzw. Druckverarbeiter-Fachwerker/in werden nach der Fachausbildung (2 Jahre) erworben.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
 
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