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Berufsbeschreibung Druck-Fachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO) |
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Tätigkeiten als Druck-Fachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO) |
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Druck-Fachwerker/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) übernehmen Arbeiten rund um das Drucken und Vervielfältigen.
Sie arbeiten an der Herstellung ein- und mehrfarbiger Drucksachen auf Bogendruckmaschinen oder anderen Druckmaschinen mit. Hierfür bereiten sie die Druckformen, das Papier und die Druckfarben zum Druck vor. Sie stellen Druckformen für den Bogen- oder Rollendruck her und bearbeiten diese. Auch die Montage von Passzeichen und Druckkontrollelementen gehören zu ihren Aufgaben. Nachdem sie die Materialien für den Druck vorbereitet haben, werden die Druckmaschinen eingestellt und die Farbgebung vorjustiert. Während des Druckvorganges überwachen Druck-Fachwerker/innen alle Maschinenfunktionen sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards. Gegebenenfalls führen sie Korrekturen an den Maschineneinstellungen durch. Zudem reinigen und warten sie die Maschinen sowie die dazugehörigen Zusatzaggregate nach dem Druckvorgang. Darüber hinaus können Druck-Fachwerker/innen mit Schwarzweiß- und Mehrfarbkopierern umgehen, mit denen sie Handzettel oder einfache Drucksachen herstellen. Abschließend stellen die Fachwerker/innen die Drucksachen zusammen und verpacken und beschriften sie zur Auslieferung an den Kunden.
Tätigkeiten und Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Mögliche weitere Tätigkeiten finden Sie z.B. unter
• Drucker/in - Flachdruck
• Drucker/in - Hochdruck
• Drucker/in - Tiefdruck
• Drucker/in - Digitaldruck |
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Die Ausbildung als Druck-Fachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO) |
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Druck-Fachwerker/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.
Hinweis: Die Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung als Druck-Fachwerker/in. Sie ist beispielhaft und steht auch für die Ausbildung als:
• Druckverarbeiter-Fachwerker/in (RB 1630-80)
Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung erfolgen: Die Grundausbildung (1 Jahr) endet dann mit der Abschlussprüfung zum/zur Papier-Druck-Werker/in. Die Abschlüsse Druck-Fachwerker/in bzw. Druckverarbeiter-Fachwerker/in werden nach der Fachausbildung (2 Jahre) erworben.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. |
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