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Berufsbeschreibung Ausbaufachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO) |
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Tätigkeiten als Ausbaufachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO) |
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Ausbaufachwerker/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) führen Ausbautätigkeiten in Gebäuden aus.
Sie erledigen vorbereitende Arbeiten für den Ausbau, richten Baustellen ein, messen und berechnen erforderliche Ausbaumaterialien und bereiten diese für den Einbau vor. Sie stellen Arbeits- und Schutzgerüste auf, montieren Sperr- und Dämmstoffe und bauen auch Fertigbauteile ein. Je nach Einsatzbereich stellen sie zudem einfache Holzbauteile her und bauen diese ein, mischen Estrich an und tragen ihn auf oder führen Putz- und Stuckarbeiten durch.
Tätigkeiten und Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Mögliche weitere Tätigkeiten finden Sie z.B. unter
• Ausbaufacharbeiter/in
• Estrichleger/in
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
• Trockenbaumonteur/in
• Stuckateur/in
• Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
• Zimmerer/Zimmerin |
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Die Ausbildung als Ausbaufachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO) |
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Ausbaufachwerker/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder in einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.
Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zum Ausbaufachwerker bzw. zur Ausbaufachwerkerin. Sie ist beispielhaft und steht auch für Berufsausbildungen mit ähnlichen Ausbildungsinhalten, die zu folgenden Abschlüssen führen:
• Baufachwerker(in) - Fachrichtung Ausbau (RB 4510-80)
• Baufacharbeiter(in) (RB 4410-40)
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. |
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