So. 27. Mai 2012

     AUSBILDUNGSBÖRSE

     Arbeitnehmer
     Login/mybackinjob
     Job Umkreissuche
     Bewerbungstipps
     Meine Merkliste

     Arbeitgeber
     Login/Anmeldung
     Stellenanzeigen
Lehrstellen und Ausbildungsplätze in Deutschland
Lehrstellensuche

z.B. Bürokaufmann, Verkäufer ...
Umkreissuche
 

    LINKS
    TOP Jobs
    News des Tages
    Firmen A-Z
    Aktuelle Berufe
    Jobs in Ihrer Stadt
    linie     Backinjob-Toolbar
    linie     Medikamente
    Ausbildungsplatz

Berufsbeschreibung Ausbaufachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)


zurück

Der Beruf als Ausbaufachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Tätigkeiten als Ausbaufachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Ausbaufachwerker/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) führen Ausbautätigkeiten in Gebäuden aus.

Sie erledigen vorbereitende Arbeiten für den Ausbau, richten Baustellen ein, messen und berechnen erforderliche Ausbaumaterialien und bereiten diese für den Einbau vor. Sie stellen Arbeits- und Schutzgerüste auf, montieren Sperr- und Dämmstoffe und bauen auch Fertigbauteile ein. Je nach Einsatzbereich stellen sie zudem einfache Holzbauteile her und bauen diese ein, mischen Estrich an und tragen ihn auf oder führen Putz- und Stuckarbeiten durch.

Tätigkeiten und Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Mögliche weitere Tätigkeiten finden Sie z.B. unter
• Ausbaufacharbeiter/in
• Estrichleger/in
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
• Trockenbaumonteur/in
• Stuckateur/in
• Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
• Zimmerer/Zimmerin
 

Die Ausbildung als Ausbaufachwerker/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Ausbaufachwerker/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder in einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.

Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zum Ausbaufachwerker bzw. zur Ausbaufachwerkerin. Sie ist beispielhaft und steht auch für Berufsausbildungen mit ähnlichen Ausbildungsinhalten, die zu folgenden Abschlüssen führen:
• Baufachwerker(in) - Fachrichtung Ausbau (RB 4510-80)
• Baufacharbeiter(in) (RB 4410-40)

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
 
Ärzteverzeichnis | Medikamente | Hilfe | Impressum | Datenschutzerklärung   © 2007 by backinjob.de
Alle Rechte vorbehalten. backinjob.de ist nicht für Inhalte fremder Webseiten verantwortlich.
 
Aktion für Arbeitgeber!
Veröffentlichen Sie schnell, einfach und kostenfrei Ihre Ausbildungsangebote bei backinjob.de!
jetzt veröffentlichen