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Berufsbeschreibung Baufachwerker/in - Hochbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
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Tätigkeiten als Baufachwerker/in - Hochbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
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Baufachwerker/innen für Hochbau mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) führen Maurerarbeiten und Beton- und Stahlbetonarbeiten aus.
Sie erledigen vorbereitende Arbeiten, richten beispielsweise Baustellen ein und messen bzw. berechnen erforderliche Baumaterialien. Der Aufbau von Arbeits- und Schutzgerüsten gehört ebenso zu ihren Einsatzbereichen wie das Mischen von Mörtel. Sie mauern Wände aus Steinen und arbeiten am Aufbau von Fertigteilen mit. Wand- und Deckenputzarbeiten sowie Dämmarbeiten führen sie ebenfalls aus. Speziell im Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten errichten sie einfache Betonschalungen, biegen und flechten Stahlbewehrungen und stellen Betonmischungen her. Sie bringen den Beton auch ein und verdichten ihn, entfernen Verschalungen und führen Nachbehandlungsarbeiten aus.
Tätigkeiten und Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Mögliche weitere Tätigkeiten finden Sie z.B. unter
• Hochbaufacharbeiter/in
• Baufachwerker/in - Tiefbau (§ 48 BBiG, §42b HWO)
• Tiefbaufacharbeiter/in
• Ausbaufacharbeiter/in
• Trockenbaumonteur/in |
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Die Ausbildung als Baufachwerker/in - Hochbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
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Baufachwerker/in der Fachrichtung Hochbau ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder in einer Rehabilitationseinrichtung erlernen.
Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zur Baufachwerker/in - Hochbau. Sie ist beispielhaft und steht auch für Berufsausbildungen mit ähnlichen Ausbildungsinhalten, die zu folgenden Abschlüssen führen:
• Hochbaufachwerker(in) (RB 4410-60)
• Baufacharbeiter(in) (RB 4410-40)
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. |
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