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Berufsbeschreibung Baufachwerker/in - Tiefbau (§ 48 BBiG, §42b HWO)


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Der Beruf als Baufachwerker/in - Tiefbau (§ 48 BBiG, §42b HWO)

 

Die Ausbildung als Baufachwerker/in - Tiefbau (§ 48 BBiG, §42b HWO)

Baufachwerker/in der Fachrichtung Tiefbau ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder in einer Rehabilitationseinrichtung erlernen.

Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zur Baufachwerker/in - Tiefbau. Sie ist beispielhaft und steht auch für die Ausbildung als:
• Baufacharbeiter(in) (RB 4410-40)

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
 
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