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Berufsbeschreibung Baufachwerker/in - Tiefbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
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Tätigkeiten als Baufachwerker/in - Tiefbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
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Baufachwerker/innen für Tiefbau mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) führen in den unterschiedlichen Tiefbaubereichen - im Straßenbau, Rohrleitungsbau, Kanalbau, Brunnenbau, Spezialtiefbau oder im Gleisbau - einschlägige Arbeiten aus.
Für die Einrichtung von Baustellen erledigen sie vorbereitende Arbeiten. Sie sichern Baustellen mit Umzäunungen ab, bringen Schilder an und bauen Arbeits- und Schutzgerüste auf. Sie mischen Mörtel oder Beton und sind am Bau von Gebäuden aus Steinen, Fertigteilen, Holz oder Beton beteiligt. Bei Straßenbauarbeiten sichern sie ausgehobene Gräben, legen Böschungen und Randbefestigungen an, bauen an der Verlegung von Entwässerungsleitungen und am Aufbau von Straßendecken mit. Im Rohrleitungsbau verlegen sie Rohre für Gas- und Wasserleitungen, führen Pflasterarbeiten aus, stellen Kabelschächte her und bauen einfache Betonfertigteile ein. Bei Kanalbauarbeiten heben sie Gräben aus, sichern diese ab, verlegen Rohre, erstellen Abflussrinnen oder pflastern Kanäle. Im Brunnenbau- und Spezialtiefbau helfen sie bei Bohrungen und dem Bau von Brunnenanlagen und -schächten. Bei Gleisbauarbeiten richten sie z.B. den Gleisunterbau mit her.
Tätigkeiten und Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Mögliche weitere Tätigkeiten finden Sie z.B. unter
• Tiefbaufacharbeiter/in
• Hochbaufacharbeiter/in
• Straßenbauer/in
• Kanalbauer/in
• Baufachwerker/in - Hochbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
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Die Ausbildung als Baufachwerker/in - Tiefbau (§ 48 BBiG, §42b HWO) |
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Baufachwerker/in der Fachrichtung Tiefbau ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder in einer Rehabilitationseinrichtung erlernen.
Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zur Baufachwerker/in - Tiefbau. Sie ist beispielhaft und steht auch für die Ausbildung als:
• Baufacharbeiter(in) (RB 4410-40)
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. |
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