So. 27. Mai 2012

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Berufsbeschreibung Bekleidungsteilenäher/in (§48 BBiG/§42b HWO)


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Der Beruf als Bekleidungsteilenäher/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Tätigkeiten als Bekleidungsteilenäher/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Bekleidungsteilenäher/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) verrichten vorwiegend Arbeiten, die zur industriellen Herstellung von Bekleidung gehören.

Bekleidungsteilenäher/innen arbeiten in der Fertigung von Bekleidung und Textilien aller Art. Sie schneiden Stoffe zu, nähen und bügeln. Meist sind sie spezialisiert auf eine Abteilung, eine bestimmte Fertigungsstufe oder auf bestimmte Produkte. Sie setzen vorgefertigte Teile zur fertigen Kleidung in den Bereichen Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung oder Trikot- und Miederwaren zusammen. Je nach Arbeitsteilung übernehmen sie vorbereitende Aufgaben. Sie legen textile Bahnen, legen Schnittschablonen auf die Stoffbahnen auf und führen einfache Zuschnittarbeiten aus. Sie erledigen auch Näharbeiten mit Hilfe von Spezialnähmaschinen und schließen Verbindungsnähte. Sie nähen Ärmel oder Futter ein oder sind mit dem Auf- und Annähen von Bund, Manschetten, Taschen und Kragen betraut. Auch glätten und formen sie die Textilien mittels Wärme, Dampf und Druck.

Tätigkeiten und Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Mögliche weitere Tätigkeiten finden Sie z.B. unter
• Modenäher/in
• Maßschneider/in
• Modeschneider/in Bekleidungsteilenäher/innen arbeiten in der Bekleidungsbranche in Betrieben für die industrielle Bekleidungsfertigung und der Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche einschließlich Badetüchern. Im Textilgewerbe sind sie insbesondere in der Maschenwarenindustrie, in Betrieben des textilen Einzelhandels und in Änderungsschneidereien tätig. Ihr jeweiliger Arbeitsplatz kann - abhängig von der Größe des Betriebs und den dort hergestellten Produkten - in einer Fabrikhalle oder in einer Werkstatt sein.
 

Die Ausbildung als Bekleidungsteilenäher/in (§48 BBiG/§42b HWO)

Bekleidungsteilenäher/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb oder einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung erlernen.

Hinweis: Diese Beschreibung beschränkt sich nicht auf die Ausbildung zum Bekleidungsteilenäher/zur Bekleidungsteilenäherin. Sie ist beispielhaft und steht auch für Berufsausbildungen mit ähnlichen Ausbildungsinhalten, die zu folgendem Abschluss führen:

Modeteilenäher/Modeteilenäherin (RB 3527-10)

Die Ausbildung dauert - je nach gewähltem Abschluss und hierfür geltender Regelung - 1 bis 2 Jahre.
 
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