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Berufsbeschreibung Justizangestellte/r


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Der Beruf als Justizangestellte/r

Tätigkeiten als Justizangestellte/r

Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf. Die nachfolgenden Informationen stellen einen möglicherweise überholten Sachstand dar. Sie werden nicht mehr aktualisiert.
Justizangestellte erledigen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in Kanzleien büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen Akten zu gerichtlichen Vorgängen und unterstützen damit Richter/innen, Rechtspfleger/innen und Anwälte bzw. Anwältinnen. Dabei orientieren sie sich strikt an Gesetzen und Vorschriften. Beispielsweise berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen, sortieren neue Schriftstücke in vorhandene Akten ein oder legen neue Dossiers an. Sie bereiten Termine vor, laden die Beteiligten, legen auf Anweisung des Rechtsanwalts oder Notars Akten zur Einsicht vor oder leiten diese rechtzeitig, z.B. zu Verhandlungsterminen, an die Prozessleitung weiter. In Verhandlungen und bei gerichtlichen Vernehmungen führen sie das Protokoll. Nach Abschluss eines Verfahrens berechnen sie die angefallenen Gebühren und teilen die Rechnungsforderung schriftlich mit, verfolgen die Zahlungsvorgänge und archivieren die vollständigen Akten. Mit dem Vor- und Ablagesystem kennen sie sich bestens aus oder führen es selbst. Zusätzlich kümmern sie sich auch um Postein- und ausgänge. Da sie mit sehr persönlichen Daten umgehen, sind Justizangestellte zur unbedingten Verschwiegenheit verpflichtet.

Justizangestellte betreuen Vorgänge in verschiedenen Fachgebieten, z.B. bei Zivilprozessen, in Ehe- und Familiensachen, Vormundschafts- und Betreuungsangelegenheiten oder Grundbuchangelegenheiten. Die von ihnen geführten Karteien oder Dateien sind entsprechend unterschiedlich, seien es Eigentümerdateien in der Grundbuchverwaltung oder Handelsregistereinträge. Im Handelsregister beispielsweise nehmen sie Änderungen, Löschungen oder Neueintragungen vor. Darüber hinaus beglaubigen und versenden sie Schriftstücke. Justizangestellte im öffentlichen Dienst sind außerdem Ansprechpartner für Rat suchende Bürger/innen: Sie beraten und erteilen Auskünfte-schriftlich, telefonisch oder persönlich.

Nachfolgeberuf

Der Beruf wurde erstmals am 2. Februar 1957 im Bundesland Niedersachsen und bis 1995 in den Bundesländern Berlin (03.10.1963), Baden-Württemberg (12.10.1965), Rheinland-Pfalz (30.07.1969), Nordrhein-Westfalen (25.06.1970) und Brandenburg (09.01.1995) anerkannt. Am 1. August 1998 wurde der Beruf Justizangestellte/r durch den Beruf Justizfachangestellte/r abgelöst.
 
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