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Berufsbeschreibung Brauer- u. Mälzermeister/in


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Der Beruf als Brauer- u. Mälzermeister/in

Tätigkeiten als Brauer- u. Mälzermeister/in

Brauer- und Mälzermeister/innen nehmen verantwortliche Fach- sowie Führungsaufgaben vor allem in handwerklichen Brauerei- und Mälzereibetrieben wahr, aber auch in der sonstigen Getränkeherstellung.

Besonders anspruchsvolle Fachaufgaben erledigen Brauer- und Mälzermeister/innen häufig selbst, beispielsweise wenn es um die Entwicklung und Erprobung neuer Rezepturen oder das Einfahren neuer Anlagen geht. Gleiches gilt für die Betreuung besonderer Kunden.

Als Führungskräfte leiten Brauer- und Mälzermeister/innen Brauerei- und/oder Mälzereibetriebe, nehmen aber auch leitende Aufgaben in Genossenschaften und im Handel sowie in Verbänden wahr. Dort sind sie jeweils für die Personal-, Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die betriebliche Ausbildung zuständig. Sie können selbstständig einen Brauerei- und/oder Mälzereibetrieb führen und sind dann für dessen betriebs- und finanzwirtschaftliche Entwicklung verantwortlich.

Brauer- und Mälzermeister/innen arbeiten vor allem in Brauereien und in Mälzereien, in Betrieben zur Herstellung alkoholfreier Erfrischungsgetränke oder von Süßmost, Frucht- und Gemüsesäften, in Keltereien oder Mostereien, aber auch in Fachschulen für Brauer/innen und Mälzer/innen und in Zulieferbetrieben für die Brauwirtschaft.

In Brauereien sind das Sudhaus, der Gär- und Lagerkeller und die Abfüllhallen die gewohnten Arbeitsorte, in Mälzereien die Keimräume und Darren. Viele der Arbeitsvorgänge werden von elektronischen Leitzentralen aus überwacht.

Planungs- und Abrechnungsarbeiten, Rohstoffbestellungen und Liefervorbereitungen, die Bearbeitung des Schriftverkehrs mit Kunden, Behörden, Verbänden und der Berufsschule sowie sonstige Verwaltungsarbeiten erledigen Brauer- und Mälzermeister/innen in der Regel im eigenen Büro am Schreibtisch.
 

Die Ausbildung als Brauer- u. Mälzermeister/in

Brauer- und Mälzermeister/in ist eine durch die Handwerkskammern geregelte berufliche Fortbildung in einem zulassungsfreien Handwerk nach der neuen Handwerksordnung. Sie erfolgt an Bildungseinrichtungen im Bereich des Handwerks.

Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung beträgt in Vollzeit etwa 1 Jahr. Bei Teilzeitlehrgängen wird die Kursdauer wesentlich von der Art der Teilzeitmaßnahme (zum Beispiel mit oder ohne Wochenendveranstaltungen) sowie vom Umfang des wöchentlichen Unterrichtsangebotes bestimmt.
 
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