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Berufsbeschreibung Beamt(er/in) - Wetterdienst (geh. Dienst) |
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Tätigkeiten als Beamt(er/in) - Wetterdienst (geh. Dienst) |
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Beamte und Beamtinnen im gehobenen Wetterdienst sind sowohl im Deutschen Wetterdienst als auch im Geoinformationsdienst der Bundeswehr beschäftigt. Beim Deutschen Wetterdienst erfüllen sie technisch-wissenschaftliche Aufgaben, die als Dienstleistungen für die Öffentlichkeit gedacht sind. Beim Geoinformationsdienst der Bundeswehr beraten sie die Bundeswehr im Rahmen eines zivilen Spezialdienstes (zum Beispiel in meteorologischen oder geophysikalischen Fragen).
Sie arbeiten beim Deutschen Wetterdienst oder sind im Geoinformationsdienst der Bundeswehr beschäftigt. Darüber hinaus können sie auch an universitären Instituten, Forschungseinrichtungen und bei anderen öffentlichen Einrichtungen, die sich mit speziellen Fragen der Klimatologie oder der Luftverschmutzung befassen, tätig sein. |
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Die Ausbildung als Beamt(er/in) - Wetterdienst (geh. Dienst) |
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| Beamte und Beamtinnen im gehobenen Wetterdienst führen meteorologische Beratungen auf der Grundlage von Wetteranalysen und -vorhersagen durch, z. B. für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft und des Bauwesens, des Gesundheitswesens oder für Verkehrsbetriebe. So sind sie unter anderem für die meteorologische Sicherung der See- und Luftfahrt zuständig. Darüber hinaus erteilen sie aufgrund aktueller Meldungen Auskünfte über die Wetterlage. Dafür werten sie Beobachtungs- und Messdaten aus. Sie beteiligen sich außerdem an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Meteorologie. Dabei erfüllen sie internationale Verpflichtungen auf dem Gebiet des Wetterdienstes und des Wetternachrichtendienstes, indem sie die Ergebnisse des Wetterdienstes für die Allgemeinheit veröffentlichen. Ferner können sie Sachbearbeitertätigkeiten im Bereich Personalmanagement oder Aus- und Fortbildung übernehmen. |
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Vorraussetzungen für Beamt(er/in) - Wetterdienst (geh. Dienst) |
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Vorausgesetzt wird die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem darf die zulässige Alterhöchstgrenze nicht überschritten werden. |
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