So. 12. Februar 2012

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Der Beruf als Dolmetscher/in / Übersetzer/in (Hochschule)

 

Die Ausbildung als Dolmetscher/in / Übersetzer/in (Hochschule)

Dolmetscher/innen bzw. Übersetzer/innen beherrschen mehrere Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen unterschiedlicher Muttersprachen miteinander verständigen können. Sie übertragen aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Dolmetscher/innen übersetzen das gesprochene Wort, Übersetzer/innen das geschriebene. Beide brauchen bei ihrer Arbeit Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen in den Zusammenhang des Textes. Übersetzer/innen können während ihrer Arbeit Wörterbücher oder sonstige Nachschlagewerke verwenden, Dolmetscher/innen müssen während des Dolmetschens ohne diese Hilfsmittel auskommen, da sie das gesprochene Wort fast zeitgleich, also simultan, übersetzen. In schalldichten Kabinen empfangen sie die Redebeiträge per Kopfhörer und sprechen die Übersetzung ins Mikrofon. Die Konferenzteilnehmer hören die Übersetzung durch Kopfhörer. Eine Spielart des Simultandolmetschens ist das Flüsterdolmetschen. Hierbei übertragen Dolmetscher/innen Texte jeweils nur für eine Person und flüstern ihr die Übersetzung ins Ohr. Dies ist häufig auf internationaler politischer Ebene der Fall. Beim Konsekutivdolmetschen schließlich übertragen Dolmetscher/innen ganze Sätze oder Abschnitte, wenn der Redner diese beendet hat. Übersetzer/innen haben vorwiegend mit technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Texten zu tun. Sie übertragen Betriebsanleitungen, medizinische Gutachten, Gerichtsurteile und Verträge, seltener auch literarische Werke oder Filmtexte. Dolmetscher/innen sind nicht nur bei internationalen Konferenzen, sondern beispielsweise auch bei Verhandlungen zwischen Geschäftspartnern, bei der Polizei und bei Gericht gefragt. Oft wird erwartet, dass Übersetzer/innen auch als Dolmetscher/innen arbeiten können.
 

Vorraussetzungen für Dolmetscher/in / Übersetzer/in (Hochschule)

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Übersetzen und Dolmetschen:






  • an
    Universitäten und gleichgestellten
    Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene
    Hochschulreife







  • an
    Fachhochschulen: mindestens die
    Fachhochschulreife



    oder




  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt, ggf. auch die
    Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis







Daneben wählen die
Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus.




Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen für Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis.



Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET.







 
 
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