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Berufsbeschreibung Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (höh.Dienst) |
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Tätigkeiten als Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (höh.Dienst) |
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Beamte und Beamtinnen im höheren Auswärtigen Dienst nehmen in leitender Funktion diplomatisch-politische Aufgaben wahr. Dazu zählen vor allem Aufgaben der Außen-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Entwicklungs- und Wissenschaftspolitik sowie des internationalen Rechts.
Sie arbeiten in deutschen Auslandsvertretungen weltweit, z.B. in Botschaften, Generalkonsulaten, Konsulaten, Außenstellen und Verbindungsbüros, ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen sowie in Einrichtungen des Auswärtigen Amts in Deutschland. |
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Die Ausbildung als Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (höh.Dienst) |
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| Beamte und Beamtinnen im höheren Auswärtigen Dienst pflegen die Beziehungen zu ausländischen Staaten und zu Internationalen Organisationen. Dabei wahren sie stets die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Sie beobachten und analysieren wichtige Entwicklungen auf den Gebieten der Außen-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, Kultur- und Wissenschaftspolitik im jeweiligen Gastland, um der Bundesregierung Informationen für außenpolitische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Ferner gehört die Förderung der deutschen Wirtschaftsinteressen im Ausland, die auswärtige Kulturpolitik sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungshilfe und auf technologisch-wissenschaftlichen Gebieten zu ihrem Aufgabenbereich. |
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Vorraussetzungen für Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (höh.Dienst) |
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Vorausgesetzt wird ein Studium an einer Hochschule, das mit Staats- oder Hochschulprüfung abgeschlossen wurde. Die Mindest- oder Regelstudienzeit des Studiums darf nicht weniger als drei Jahre betragen. Das Studium muss geeignet sein, in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst die Laufbahnbefähigung zu vermitteln. Je nach Behörde können auch Personen eingestellt werden, die den Masterabschluss einer Fachhochschule erworben haben.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch nachweisen können.
Die Eignung der Bewerber/innen wird zusätzlich durch ein Auswahlverfahren und eine Gesundheitsuntersuchung festgestellt. Außerdem darf die zulässige Höchstaltersgrenze nicht überschritten werden. |
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