So. 27. Mai 2012

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Berufsbeschreibung Rechtspfleger/in


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Der Beruf als Rechtspfleger/in

Tätigkeiten als Rechtspfleger/in

Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen treffen eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit gerichtliche Entscheidungen in den ihnen übertragenen Bereichen der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, z.B. im Nachlassrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Grundbuchrecht, Registerrecht oder bei Zwangsvollstreckung. In der Justizverwaltung können sie auch Führungsaufgaben übernehmen, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/in.

Sie arbeiten bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen.
 

Vorraussetzungen für Rechtspfleger/in

Vorausgesetzt wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss.

Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem darf die zulässige Höchstaltersgrenze nicht überschritten werden.
 
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