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Berufsbeschreibung Damenfriseur/in |
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Tätigkeiten als Damenfriseur/in |
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Damenfriseure und -friseurinnen beraten ihre Kundinnen bei der Wahl der Frisur, Haarpflege und Haarbehandlung. Sie schneiden, frisieren und nehmen Farbbehandlungen am Haar vor.
Damenfriseure und -friseurinnen arbeiten in erster Linie in Fachbetrieben des Friseurhandwerks. Darüber hinaus können sie aber auch z.B. in Hotels oder Krankenhäusern mit Friseurservice beschäftigt sein. Aber auch bei Schauspielbühnen, bei Fernsehanstalten sowie bei anderen Betrieben der Filmwirtschaft kann es geeignete Tätigkeitsfelder geben. |
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Die Ausbildung als Damenfriseur/in |
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Damenfriseure und -friseurinnen beraten ihre Kundinnen und geben ihnen Empfehlungen zur Haargestaltung. Anhand von Vorlagen zeigen sie ihnen die neuesten Frisurentrends. Dann pflegen bzw. waschen und schamponieren sie die Haare. Für den Haarschnitt verwenden sie spezielle Scheren und Scherapparate, z. B. zur Nackenrasur bei Kurzhaarschnitten.
Gegebenenfalls verändern sie nach Kundenwünschen die Haarfarbe mit chemischen Präparaten, d. h. , sie tönen oder färben die Haare. Sie drehen und glätten Locken, legen Dauerwellen und formen schließlich mit Fön, Kamm und Bürste die Frisur. Auf Wunsch beraten sie ihre Kundinnen bei der Auswahl, Verwendung und Pflege künstlicher Haarteile, z. B. Haarverlängerungen. Sie führen ebenfalls kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut durch und tragen auch Make-up auf. Ferner bieten sie oft Typ- und Farbberatungen sowie Maniküre und Naildesign an. Meist vertreiben sie auch Haarpflegeprodukte. |
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Vorraussetzungen für Damenfriseur/in |
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| Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine Aus- oder Weiterbildung im Friseurhandwerk erforderlich. |
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