Für Angestellte / Arbeitnehmer die nicht die folgenden Kriterien erfüllen,
und sich somit nicht privat krankenversichern können, können die Leistungen
ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Krankenzusatzversicherung
aufbessern.
- Freiberuflich oder selbstständig tätig (keine Einkommensgrenze)
- Beamte (keine Einkommensgrenze)
- Arbeitnehmer mit Bruttojahreseinkommen von 46.800€ oder mehr
- Studenten, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Ende der Dienstzeit