Die Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung einer privat finanzierten Rente in
Deutschland, die vom Staat durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und Zulagen gefördert wird. Diese
Förderung wird mit den Altersvermögensgesetzt (AVmG) geregelt.
Ihren Namen hat die Riester-Rente vom Bundeminister für Arbeit und Sozialordnung
Walter Riester erhalten, der den Vorschlag zur Förderung der freiwilligen Altersvorsorge
durch eine Altersvorsorgezulage machte.
Als Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge funktioniert die Riester-Rente auf freiwilliger Basis.
Zu den Leistungen zählen Alters-, Invaliden und Hinterbliebenenrenten.
Die Beiträge werden während der Einzahlungsphase in förderfähige Sparformen eingezahlt.
Damit Doppelbesteuern vermieden wird, gewährleistet der Staat eine Altersvorsorgezulage in der
Einzahlungsphase oder einen steuermindernden Sonderausgabeabzug.
Wenn die Altersvorsorgezulage beantragt wurde, fließt diese direkt in den Vertrag und nicht
an den Beitragszahler.
Häufig wird irrtümlicher Weise angenommen, dass es nicht nötig sei, die Zulagen zu beantragen.
Die Altersvorsorgezulage muss allerdings innerhalb von vier Jahren durch einen Antrag abgerufen werden,
sonst verfällt der Anspruch auf diese. Um dieses Antragsverfahren zu vereinfachen wurde der
Dauerzulagenantrag eingeführte, der Anbietern die Vollmacht erteilt, Altersvorsorgezulagen
zu beantragen, ohne die Zustimmung des Versichert für jeden einzelnen Antrag einzuholen.