Fr. 10. Februar 2012

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Riester Rente

 
Riester Rente
 
 
Die Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung einer privat finanzierten Rente in Deutschland, die vom Staat durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und Zulagen gefördert wird. Diese Förderung wird mit den Altersvermögensgesetzt (AVmG) geregelt.

Ihren Namen hat die Riester-Rente vom Bundeminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester erhalten, der den Vorschlag zur Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage machte.

Als Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge funktioniert die Riester-Rente auf freiwilliger Basis.

Zu den Leistungen zählen Alters-, Invaliden und Hinterbliebenenrenten. Die Beiträge werden während der Einzahlungsphase in förderfähige Sparformen eingezahlt. Damit Doppelbesteuern vermieden wird, gewährleistet der Staat eine Altersvorsorgezulage in der Einzahlungsphase oder einen steuermindernden Sonderausgabeabzug. Wenn die Altersvorsorgezulage beantragt wurde, fließt diese direkt in den Vertrag und nicht an den Beitragszahler.

Häufig wird irrtümlicher Weise angenommen, dass es nicht nötig sei, die Zulagen zu beantragen. Die Altersvorsorgezulage muss allerdings innerhalb von vier Jahren durch einen Antrag abgerufen werden, sonst verfällt der Anspruch auf diese. Um dieses Antragsverfahren zu vereinfachen wurde der Dauerzulagenantrag eingeführte, der Anbietern die Vollmacht erteilt, Altersvorsorgezulagen zu beantragen, ohne die Zustimmung des Versichert für jeden einzelnen Antrag einzuholen.