Die Rürup-Rente, bzw. Basisrente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Form der
Altersvorsorge, die seit 2005 staatlich subventioniert wird.
Ihren Namen erhielt die Rürup-Rente, da sie vom Ökonomen Bert Rürup stammt. Sie beruht auf einem
Rentenversicherungsvertrag. Zwar kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert entspricht sie sonst
den Leistungskriterien der gesetzlichen Rente.
Wie bei der Riester-Rente (30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn) gibt es auch bei der Rürup-Rente
kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag darf also nicht in einer Summe ausgezahlt werden,
sondern wird über das gesamte Leben verrentet. In diesem Punkt unterscheidet sich die Rürup-Rente
also von der klassischen Rentenversicherung.
Die Vorteile der Rürup-Rente auf einen Blick:
- Es kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufgebaut werden, da sich Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug ergeben.
- Während der Ansparphase kann ein Rürup-Vertrag nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann allerdings der Teil, der über den Pfändungsgrenzen liegt, gepfändet werden.
- Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (z.B. ALGII), wird das Kapital im Rürup-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtigt.