Minijob Informationen
Minijob als Rentner/ Ruhestandsbeamte
Wenn Rentner oder Ruhestandsbeamte einen Minijob ausführen, ist bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung dieses Minijobs die grundsätzliche Berücksichtigung von Besonderheiten nicht notwendig. Auch Rentner oder Ruhestandsbeamte müssen den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung, unabhängig von einer möglichen leistungssteigernden Auswirkung dessen, zahlen.
Die Hinzuverdienstgrenzen variieren allerdings nach den unterschiedlichen Renten-/Versorgungsarten. Bei Nichtbeachtung durch Überschreitung der Grenze kann es zur Kürzung bzw. zum Wegfall der Rente/Versorgung kommen: