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Arbeitslosengeld und Minijob - Was gilt es zu beachten?

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Arbeitslosengeld und Minijob - Was gilt es zu beachten?
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Sie beziehen Arbeitslosen- oder Bürgergeld und möchten aber einen Minijob ausüben?

Gerade um nicht ganz aus dem Trott zu geraten, um nach längerer Pause wieder ins Arbeitsleben einzusteigen oder um sich ein wenig dazu zu verdienen, bietet sich ein Minijob an. Worauf es zu achten gilt, wenn Sie staatliche Unterstützung beziehen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Je nach persönlicher Situation kann ein Minijob auch im Arbeitslosenverhältnis ausgeübt werden. Vielleicht Sind Sie schon längere Zeit auf Jobsuche und möchten einen Minijob nutzen, um sich langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen.

Oder aber Sie möchten gar nicht erst völlig aus dem Arbeitsalltag aussteigen und zumindest ein paar Stunden in der Woche tätig sein, bevor wieder eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit ruft.

Die wichtige Nachricht ist in jedem Fall: Auch wenn Sie staatliche Unterstützung, in Form von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, beziehen, haben Sie die Möglichkeit einen Minijob auszuüben und Geld zu verdienen.

Richtlinien, die es zu beachten gilt

Meldung

Üben Sie einen Minijob aus oder haben dies vor, sind Sie verpflichtet dies der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter mitzuteilen.

Arbeitszeit

Für Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen, gilt, dass Sie neben dem Bezug von staatlichen Leistungen einer Tätigkeit nachgehen dürfen, die den Rahmen von 15 Stunden in der Woche nicht überschreitet. Gehen Sie einer Tätigkeit von mehr als 15 Stunden in der Woche nach, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.

Beziehen Sie Bürgergeld ist keine zeitliche Grenze gegeben. Jedoch gibt es Verdienstgrenzen, die es zu beachten gilt.

Verdienst

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I ist es Ihnen gestattet bis zu einem Betrag von 165 Euro monatlich hinzu zu verdienen. Alles was über diese 165 Euro hinausgeht, wird Ihnen von Ihrer Unterstützung abgezogen. 

Bei kurzfristigen Beschäftigungen, die maximal 70 Tage bzw. 3 Monate andauern, dürfen Sie über diesen Zeitraum jeweils bis zu 520 Euro hinzuverdienen.

Beziehen Sie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz 4), liegt die monatliche Grenze des Hinzuverdienstes bei 100 Euro. Alles, was darüber hinaus bis zu einem Betrag von 1.000 Euro verdient wird, ist zu 20 Prozent frei. Darüber hinaus liegt bei einem Verdienst von bis zu 1.200 Euro ein Freibetrag von 10 Prozent vor.

In jedem Fall ist es von größter Wichtigkeit, dass Sie Ihren Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur bzw. beim Jobcenter von Ihrem Minijob in Kenntnis setzen. Sie werden dann in der Regel aufgefordert, Ihren monatlichen Verdienst offen zu legen, damit Ihre Leistungen ggf. angepasst werden können. Je nachdem, wie viel Sie verdienen und die Verdienstgrenze überschreiten, wird Ihre Leistung korrigiert.

Grundsätzlich kann Ihnen aber ein Minijob im Arbeitslosenverhältnis eine Möglichkeit bieten, um nicht ganz aus dem Arbeitsleben auszusteigen und sich zumindest ein wenig Geld im Monat dazu zu verdienen.


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